AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Males GmbH
Vilsendorfer Straße 64, 33739 Bielefeld, Deutschland
Diese Bedingungen gliedern sich in drei Teile. Der Abschnitt „Allgemeines“ und Teil C gelten für alle Verträge. Teil A gilt für Agentur- und Projektleistungen, Teil B für die Überlassung unserer Software. Bei Widersprüchen geht der jeweils speziellere Teil vor.
Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich und Begriffe
(1) Die Males GmbH, Vilsendorfer Straße 64, 33739 Bielefeld (im Folgenden „boovis“ oder „wir“), tritt am Markt unter den Marken boovis, Shiftnix, Vocaria, Stellenlink, social.boovis.com und StarPitch auf. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge mit unseren Kunden in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Agentur- und Projektleistungen nach Teil A erbringen wir für Verbraucher und Unternehmer. Die Überlassung von Software nach Teil B erfolgt ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertrag über diese Leistungen kommt mit Verbrauchern nicht zustande.
(4) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Das gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringen.
(5) Erklärungen nach diesen Bedingungen bedürfen der Textform, soweit nichts anderes bestimmt ist. Textform ist insbesondere die E-Mail. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich.
§ 2 Leistungen im Überblick
(1) Agentur- und Projektleistungen (Teil A): Erstellung und Betreuung von Websites, Suchmaschinenoptimierung, Betreuung von Unternehmensprofilen bei Kartendiensten, Betreuung von Werbe- und Analysekonten, Erstellung von Inhalten, Analysen und Auswertungen, Beratung sowie individuell vereinbarte Entwicklungsleistungen.
(2) Softwareüberlassung (Teil B): Bereitstellung unserer Anwendungen zur Nutzung über das Internet, derzeit Shiftnix (Personal- und Einsatzplanung), Vocaria und Stellenlink (Bewerbungsfunnel und Stellenanzeigen), social.boovis.com (Erstellung und Verteilung von Beiträgen für soziale Netzwerke) und StarPitch (Videoversand mit Aufrufmessung).
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Dienstes.
§ 3 Vertragsschluss und einbezogene Dokumente
(1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch Annahme des Angebots durch den Kunden, durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung nach Beauftragung. Bei Diensten mit Selbstregistrierung kommt der Vertrag mit Freischaltung des Zugangs zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigung in Textform.
(4) Soweit wir bei der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, wird unsere Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO Bestandteil des Vertrags. Sie ist unter boovis.com/avv.html abrufbar und bedarf keiner gesonderten Unterschrift (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). Welche Variante ihrer Anlage 1 gilt, richtet sich nach der beauftragten Leistung.
Teil A – Agentur- und Projektleistungen
§ 4 Leistungsarten
(1) Einmalige Projektleistungen sind abgeschlossene Vorhaben wie die Erstellung einer Website, ein Audit oder die Einrichtung eines Unternehmensprofils.
(2) Laufende Betreuungsleistungen sind wiederkehrende Tätigkeiten wie Pflege, Wartung, Optimierung oder Berichte.
§ 5 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt die für die Durchführung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereit, insbesondere Zugangsdaten zu Website, Hosting und den betroffenen Konten sowie Bildmaterial, Logos, Gestaltungsvorgaben und Texte.
(2) Die Bereitstellung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung. Liegen die Unterlagen danach nicht vor, erinnern wir in Textform und setzen eine Nachfrist von sieben Tagen.
(3) Liegen die Unterlagen auch nach der Nachfrist nicht vor, können wir den Auftrag ruhen lassen oder vom Vertrag zurücktreten. In beiden Fällen können wir eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Prozent der vereinbarten Auftragssumme verlangen, weil wir Kapazitäten reserviert und vorbereitende Arbeiten erbracht haben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(4) Der Kunde sichert zu, zur Nutzung und Weitergabe aller bereitgestellten Materialien berechtigt zu sein. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht folgen.
(5) Der Kunde benennt einen Ansprechpartner für Kommunikation und Freigaben. Freigaben gelten als erteilt, wenn der Kunde Entwürfen oder Zwischenergebnissen nicht innerhalb von sieben Werktagen in Textform widerspricht. Auf diese Wirkung weisen wir bei der Zusendung hin.
§ 6 Leistungserbringung und Termine
(1) Wir erbringen unsere Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt nach dem Stand der Technik.
(2) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
(3) Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden verschieben vereinbarte Termine entsprechend.
(4) Bei Suchmaschinenoptimierung und vergleichbaren Leistungen schulden wir die fachgerechte Bearbeitung, nicht einen bestimmten Erfolg. Konkrete Platzierungen, Sichtbarkeitswerte oder Zugriffszahlen können wir nicht zusagen, weil sie von Faktoren außerhalb unseres Einflusses abhängen, insbesondere von Änderungen der Anbieteralgorithmen und vom Verhalten des Wettbewerbs.
§ 7 Stornierung durch den Kunden
(1) Der Kunde kann einen Projektauftrag vor Fertigstellung in Textform stornieren.
(2) Bei Stornierung vor Beginn der Leistungserbringung berechnen wir pauschal 50 Prozent der Auftragssumme. Nach Beginn rechnen wir die erbrachten Leistungen nach Aufwand ab, mindestens jedoch 50 Prozent der Auftragssumme.
(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 8 Laufende Betreuungsverträge
(1) Betreuungsverträge haben eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Nach Vertragsende übergeben wir dem Kunden die zur Fortführung erforderlichen Zugangsdaten und Unterlagen, sobald offene Forderungen ausgeglichen sind.
§ 9 Abnahme und Mängel
(1) Projektleistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde die Leistung in Gebrauch nimmt oder ihr nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung in Textform unter Angabe von Mängeln widerspricht. Auf diese Wirkung weisen wir bei der Bereitstellung hin.
(2) Bei berechtigten Mängeln leisten wir Nachbesserung. Schlägt sie zweimal fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Verbrauchern 24 Monate, gegenüber Unternehmern zwölf Monate ab Abnahme. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegenen Mängeln sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die gesetzlichen Fristen.
(4) Ansprüche bestehen nicht bei Mängeln, die auf fehlerhafte Vorgaben des Kunden, auf nachträgliche Änderungen durch ihn oder Dritte oder auf höhere Gewalt zurückgehen.
§ 10 Urheber- und Nutzungsrechte an Projektergebnissen
(1) Die Urheberrechte an den von uns erstellten Werken verbleiben bei uns beziehungsweise den jeweiligen Urhebern.
(2) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die im Auftrag erstellten Werke für den vereinbarten Zweck zu nutzen.
(3) Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben die Nutzungsrechte bei uns.
(4) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder eine über den vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform.
(5) Wir dürfen die erstellten Arbeiten zu Präsentationszwecken verwenden, etwa im Portfolio, auf unserer Website und in sozialen Netzwerken, solange der Kunde dem nicht widerspricht. Der Widerspruch ist jederzeit formlos möglich.
Teil B – Überlassung von Software zur Nutzung über das Internet
Teil B gilt ausschließlich für Verträge mit Unternehmern (§ 1 Abs. 3).
§ 11 Gegenstand
(1) Wir stellen dem Kunden die vereinbarte Anwendung für die Vertragslaufzeit über das Internet zur Nutzung bereit und halten sie betriebsbereit. Auf die Überlassung finden die Vorschriften des Mietrechts Anwendung, soweit hier nichts anderes bestimmt ist.
(2) Eine Überlassung des Programms selbst, insbesondere des Quellcodes, findet nicht statt. Ein Anspruch auf Herausgabe der Software besteht nicht.
(3) Übergabepunkt ist der Übergabepunkt unseres Rechenzentrums an das Internet. Für die Verbindung dorthin und für die Endgeräte des Kunden ist dieser selbst verantwortlich.
(4) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Unsere Haftung nach § 22 bleibt unberührt.
§ 12 Nutzungsrecht
(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare Recht, die Anwendung im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
(2) Der Umfang bemisst sich nach der vereinbarten Zahl der Nutzerkonten oder nach der sonst im Angebot genannten Bezugsgröße. Zugänge sind personengebunden und dürfen nicht von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden.
(3) Eine Nutzung für Dritte, insbesondere die entgeltliche Überlassung an Dritte oder der Betrieb als eigenes Angebot, bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform. Zulässig bleibt die Nutzung für eigene Endkunden im Rahmen der Leistungsbeschreibung.
(4) Der Kunde unterlässt Eingriffe in die Anwendung, insbesondere das Auslesen, Zurückentwickeln oder automatisierte Abgreifen von Inhalten außerhalb der dafür vorgesehenen Schnittstellen, sowie Maßnahmen, die die Verfügbarkeit für andere Nutzer beeinträchtigen.
§ 13 Verfügbarkeit, Wartung und Störungen
(1) Wir stellen eine Verfügbarkeit der Anwendung von 95 Prozent im Monatsmittel sicher, gemessen am Übergabepunkt nach § 11 Abs. 3.
(2) Nicht als Ausfallzeit gelten: angekündigte Wartungsfenster, Zeiten höherer Gewalt, Störungen im Verantwortungsbereich des Kunden sowie Ausfälle vorgelagerter Netze und angebundener Dienste Dritter nach § 15.
(3) Wartungsarbeiten führen wir nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch. Planbare Arbeiten mit Auswirkungen auf die Nutzung kündigen wir mindestens 24 Stunden vorher in Textform oder in der Anwendung an. Sicherheitsrelevante Arbeiten dürfen wir ohne Vorlauf durchführen.
(4) Störungen meldet der Kunde in Textform an die im Angebot genannte Adresse. Wir beginnen mit der Bearbeitung innerhalb eines Werktags. Eine Rufbereitschaft außerhalb der Geschäftszeiten schulden wir nicht.
(5) Wir erstellen regelmäßig Sicherungen der Kundendaten. Sie dienen der Wiederherstellung im Störungsfall und ersetzen keine eigene Datensicherung des Kunden, soweit ihm eine Exportfunktion zur Verfügung steht.
§ 14 Pflichten des Kunden und Inhalte
(1) Der Kunde schützt seine Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter und teilt uns einen Missbrauchsverdacht unverzüglich mit.
(2) Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er in die Anwendung einstellt oder über sie verbreiten lässt. Er stellt sicher, dass er die erforderlichen Rechte besitzt und dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht, Rechte Dritter oder die Bedingungen der angebundenen Netzwerke verstoßen.
(3) Eine Pflicht zur Überwachung der Inhalte trifft uns nicht. Werden wir auf einen möglichen Rechtsverstoß hingewiesen, dürfen wir den betroffenen Inhalt nach Prüfung sperren und den Kunden dazu anhören.
(4) Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf von ihm eingestellten Inhalten oder auf einer vertragswidrigen Nutzung beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(5) Verarbeitet der Kunde in der Anwendung Daten seiner Beschäftigten, verantwortet er die Beteiligung einer etwaigen Arbeitnehmervertretung.
§ 15 Angebundene Dienste Dritter
(1) Einzelne Funktionen setzen Dienste Dritter voraus, etwa Verteildienste für soziale Netzwerke, Telefonie- und Nachrichtendienste, Kartendienste oder Zahlungsdienste. Diese Dienste sind nicht Gegenstand unserer Leistung.
(2) Für Verfügbarkeit, Funktionsumfang und Bedingungen dieser Dienste übernehmen wir keine Gewähr. Ändert ein Drittanbieter seine Schnittstelle oder stellt er sie ein, entfällt die betroffene Funktion. Wir informieren den Kunden und bieten, soweit möglich, eine gleichwertige Alternative an; andernfalls steht beiden Seiten ein Sonderkündigungsrecht für den betroffenen Leistungsteil zu.
(3) Unterhält der Kunde bei einem Drittanbieter ein eigenes Konto, richtet sich dessen Nutzung nach den Bedingungen zwischen ihm und diesem Anbieter.
§ 16 Laufzeit, Kündigung und Sperrung
(1) Der Vertrag läuft, sofern nichts anderes vereinbart ist, zunächst zwölf Monate und danach auf unbestimmte Zeit. Er kann nach Ablauf der Mindestlaufzeit von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsentgelten in Verzug ist oder wiederholt gegen § 12 oder § 14 verstößt.
(3) Bei Zahlungsverzug dürfen wir den Zugang sperren, nachdem wir dies in Textform angekündigt und eine Frist von 14 Tagen gesetzt haben. Die Zahlungspflicht bleibt während der Sperrung bestehen. Der Kunde behält während der Sperrung das Recht, seine Daten nach § 17 zu exportieren.
§ 17 Datenexport und Löschung bei Vertragsende
(1) Bis zum Ende des Vertrags kann der Kunde seine Daten über die in der Anwendung vorgesehene Exportfunktion in einem gängigen maschinenlesbaren Format sichern.
(2) Nach Vertragsende halten wir die Daten 30 Tage zum Abruf bereit. Innerhalb dieser Frist erstellen wir auf Wunsch einen Export. Danach löschen wir die Daten im Produktivsystem.
(3) Daten in turnusmäßigen Sicherungen werden nicht gesondert herausgelöscht; sie laufen mit dem jeweiligen Sicherungsbestand aus, spätestens 90 Tage nach Vertragsende. Dies entspricht § 12 unserer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
(4) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
§ 18 Änderungen des Dienstes und der Entgelte
(1) Wir dürfen die Anwendung weiterentwickeln und einzelne Funktionen ändern, soweit dies den vertragsgemäßen Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigt und für den Kunden zumutbar ist. Das gilt insbesondere für Anpassungen an rechtliche Vorgaben und den Stand der Technik.
(2) Entfällt eine wesentliche Funktion dauerhaft, kann der Kunde den betroffenen Vertrag innerhalb eines Monats nach der Mitteilung außerordentlich kündigen.
(3) Die Entgelte dürfen wir höchstens einmal je Kalenderjahr anpassen. Die Anpassung kündigen wir mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassung kündigen. Auf dieses Recht weisen wir in der Ankündigung hin.
Teil C – Gemeinsame Regelungen
§ 19 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Rechnungen stellen wir elektronisch.
(3) Bei Projekten über 1.000 Euro netto berechnen wir 50 Prozent bei Auftragserteilung und 50 Prozent nach Fertigstellung. Projekte darunter rechnen wir nach Fertigstellung ab. Betreuungs- und Softwareverträge rechnen wir monatlich oder jährlich im Voraus ab.
(4) Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen nach § 288 BGB.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 20 Fremdkosten und Leistungen Dritter
(1) Kosten Dritter, die für die Leistungserbringung anfallen, etwa für Hosting, Domains, Lizenzen, Datenabrufe, Telefonie- oder Versanddienste sowie Werbebudgets, trägt der Kunde. Wir weisen sie im Angebot aus oder legen sie nachweisbar um.
(2) Verträge mit Hostinganbietern, Plattformbetreibern und ähnlichen Dienstleistern schließt der Kunde im eigenen Namen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir handeln dort in seinem Auftrag.
(3) Erhöhen sich Fremdkosten während der Laufzeit, dürfen wir die Erhöhung nach Ankündigung in Textform weitergeben. § 18 Abs. 3 bleibt unberührt.
§ 21 Einsatz künstlicher Intelligenz
(1) Bei der Leistungserbringung setzen wir Systeme künstlicher Intelligenz ein, insbesondere zur Erstellung und Prüfung von Quellcode, Texten und Auswertungen.
(2) Ergebnisse solcher Systeme prüfen wir vor der Verwendung. Automatisierte Entscheidungen über Personen treffen wir nicht.
(3) Wir nutzen ausschließlich Zugänge, bei denen der Anbieter die Verwendung der übermittelten Inhalte zu Trainingszwecken vertraglich ausschließt. Einzelheiten zum Datenschutz regelt § 8 der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
(4) Der Kunde kann den Einsatz solcher Systeme für seine Inhalte in Textform untersagen. Wir teilen ihm dann mit, welche Leistungen entfallen oder sich verteuern.
(5) An maschinell erzeugten Ergebnissen können urheberrechtliche Schutzrechte fehlen. Eine Zusage, dass solche Ergebnisse urheberrechtlich geschützt sind, geben wir nicht.
§ 22 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung ist im Übrigen der Höhe nach begrenzt: bei Projektleistungen auf die Summe des jeweiligen Einzelauftrags, bei Betreuungs- und Softwareverträgen auf das für zwölf Monate zu zahlende Entgelt.
(4) Wir haften nicht für Veränderungen der Sichtbarkeit oder Zugriffszahlen aufgrund von Entscheidungen Dritter, für Ausfälle und Änderungen bei Dienstleistern und Plattformen nach § 15, für Schäden aus fehlerhaften Vorgaben des Kunden sowie für den Verlust von Daten, soweit der Kunde eine ihm zur Verfügung stehende Exportmöglichkeit nicht genutzt hat und der Schaden dadurch entstanden ist.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Beschäftigten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 23 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien halten vertrauliche Informationen der anderen Partei geheim und geben sie nicht an Dritte weiter. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
(2) Personenbezogene Daten des Kunden verarbeiten wir zur Vertragserfüllung nach den Vorgaben der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.
(3) Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, gilt ergänzend unsere Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach § 3 Abs. 4.
§ 24 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Dieser Paragraf gilt nur für Verträge über Leistungen nach Teil A mit Verbrauchern. Für Leistungen nach Teil B kommen Verträge mit Verbrauchern nicht zustande (§ 1 Abs. 3).
(2) Verbraucher können den Vertrag binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Dazu genügt eine eindeutige Erklärung an: Males GmbH, Vilsendorfer Straße 64, 33739 Bielefeld, info@boovis.com.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert.
(4) Hat der Verbraucher verlangt, dass wir während der Widerrufsfrist beginnen, schuldet er bei Widerruf einen Betrag, der dem Anteil der bereits erbrachten Leistungen entspricht.
§ 25 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Aufenthaltsstaates nicht entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Bielefeld ausschließlicher Gerichtsstand.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(4) Wir dürfen diese Bedingungen für laufende Dauerschuldverhältnisse ändern, wenn dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht schlechter gestellt wird. Die Änderung teilen wir mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Wirkung weisen wir in der Mitteilung hin. Widerspricht er, können beide Seiten den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(6) Vertragssprache ist Deutsch.
(7) Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Kontakt
Males GmbH
Vilsendorfer Straße 64
33739 Bielefeld
Telefon: 05206 927 80 37
E-Mail: info@boovis.com
Stand: September 2026